Europäische Landschaftskonvention
Die Europäische Landschaftskonvention des Europarates (Konvention von Florenz) wurde am 20. Oktober 2000 in Florenz zur Unterschrift aufgelegt. Sie trat am 1. März 2004 mit der zehnten Ratifikation in Kraft. Gegenwärtig haben sie 30 der 47 Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert, 6 Staaten, darunter die Schweiz, haben sie bis jetzt nur unterschrieben und noch nicht ratifiziert.
Die Konvention ist das erste und bis heute einzige Instrument des internationalen Rechts zum Thema Landschaft.
Die Schweiz hat die Konvention anlässlich der Gründungskonferenz von Florenz unterzeichnet. Verschiedene Vorstösse im Parlament haben die Ratifizierung verlangt; die Vorbereitungsarbeiten sind zurzeit im Gange. Der Entscheid des Bundesrates zu Handen des Parlamentes wird für das erste Halbjahr 2010 erwartet.
Für die schweizerische Landschaftspolitik, die von der Bundesverfassung auf Bund und Kantone aufgeteilt ist, bedeutet die Konvention zunächst eine ideelle Unterstützung. Die Landschaftspolitik der Schweiz, wie sie in der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung und in strategischen Dokumenten wie etwa dem "Landschaftskonzept Schweiz" (LKS, Bundesrat 1997, ein Konzept nach Art. 13 RPG) oder dem Leitbild "Landschaft 2020" formuliert ist, verwendet den gleichen Landschaftsbegriff und hat denselben Ansatz für die Umsetzung der Landschaftspolitik. Die Landschaftskonvention geht von einer gesamtheitlichen Definition von Landschaft aus, die gegenüber den traditionellen Ansätzen, die sich einerseits auf die natürlichen, anderseits auf die kulturellen Aspekte der Landschaft fokussieren, einen deutlichen Mehrwert aufweist. Darüber hinaus weist sie auch auf ein paar sehr innovative Elemente hin wie etwa auf die Mitwirkung der betroffenen Bevölkerung, das Subsidiaritätsprinzip und die Bedeutung von Sensibilisierung, Erziehung und Bildung. Die Tatsache, dass die Konvention die Entwicklung einer Umweltpolitik in den jungen europäischen Ländern, die (noch) nicht EU-Mitglieder sind, unterstützt, stimmt mit den Prioritäten der schweizerischen Politik in den Bereichen Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe überein.
Die Europäische Landschaftskonvention und das Forum Landschaft
Üblicherweise ist die Rolle des Staates (auf allen Ebenen) bei der Umsetzung der Politikbereiche mit räumlichen Auswirkungen und besonders bei der Landschaftspolitik, die von den Sektoralpolitiken mit Einflüssen auf die Landschaft getragen wird, eine eher traditionelle, die einen Top-down-Charakter hat. Aufgabenbereiche wie Information, Sensibilisierung oder Bildung werden stillschweigend Dritten anvertraut, d.h. NGO, Bildungs- und Forschungsinstitutionen oder anderen. Dort verbleiben sie nur allzu oft aus Mangel an Mitteln oder an wirtschaftlichem oder politischem Interesse in einem Dämmerschlaf.
Hier könnte das Forum Landschaft eine wichtige Rolle spielen, indem es seine Plattform, die alle Landschaftsakteure umfasst, zur Verfügung stellt. Es kann eine Rolle als Lobbyist für den Wert, die Bedeutung und die Vielfalt der schweizerischen Landschaften spielen. Es muss Vorschläge für deren zukünftige Entwicklung als Teil der Nachhaltigen Entwicklung und der Erhaltung des natürlichen und kulturellen Erbes einbringen.
Aktivitäten des Forums Landschaft
Aktivitäten des Forums zum Thema: Arbeitsgruppen, Konferenzen usw.
Jahrestagung 2010 (Power Point-Präsentationen zum Herunterladen)
Beispiele und Projekte
Projekte im Gelände oder wissenschaftliche Projekte zum Thema. Land-Art AG, Richtplan JU, Landschaftsplan für die Agglomeration Genf, Forschungen ART
