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Erneuerbare Energien und Landschaft

Die Notwendigkeit, aus klimatischen Gründen den Ausstosses klimaaktiver Gase zu verringern, verlangt neben der Verbesserung der Energieeffizienz den Ersatz fossiler durch erneuerbare Energien. Dies führt zwangsläufig zu Zielkonflikten mit anderen Nutzungsansprüchen an den natürlichen Ressourcen. Im Vordergrund stehen dabe insbesondere die Landschaft und die Biodiversität. Mit der Einführung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) wird die Problematik insofern verschärft, als eine Strukturverzerrung stattfindet und damit selbst im freien Markt ökonomisch unrentable Anlagen zur Ausführung gelangen können. Umso wichtiger erscheint eine auf die Lösung von Zielkonflikten ausgerichtete Ausgestaltung der KEV.

Will die erneuerbare Energie ihre ökologische Unschuld nicht verlieren, gilt es, die verschiedenen, sich teilweise entgegenstehenden Interessen ernst zu nehmen und die Zielkonflikte transparent und unter gleichberechtigter Abwägung aller Interessen zu lösen. Im Vordergund steht dabei angesichts der föderalismusbedingt unterschiedlichen, zumeist vielfältigen kantonalen, Zuständigkeiten die Entwicklung von Beurteilungsmethoden und Entscheidprozessen, welche auf einer sinnvollen Massstabsebene eine überregionale Betrachtung und Beurteilung erlauben. Den Instrumenten der Raumordnungspolitik kommt dabei eine Schlüsselrolle zu.

Wichtige Fragen

Das Forum Landschaft betrachtet das Thema Erneuerbare Energien als eines seiner prioritären Themen. Grundlegend sind die Fragen nach dem Umgang mit Energie an sich, nach der Möglichkeit, Energie zu sparen oder gewisse Energieformen zu substituieren sowie die Frage, welche Energieformen und –träger auf welche Weise und wo produziert werden sollen.

Das Forum strebt regelmässige Gespräche mit allen relevanten Akteuren an, insbesondere mit dem BFE, dem ARE, Suisse Eole, den Umweltorganisationen und den für die Planungen und Verfahren zuständigen Kantonen an. Es befürwortet eine rechtliche Stärkung der Instrumente der Raumplanung und der Koordination auf Bundesebene in einem geeigneten Planungsinstrument, soweit dies im Rahmen der Bundeskompetenz möglich ist. Allenfalls soll in Betracht gezogen werden, die räumlich übergreifende Koordination von Energieerzeugungsanlagen zu stärken. Es ist zudem der Auffassung, dass die Regelung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) in geeigneter Weise zur Konfliktlösung beitragen muss.

Konfliktpotenzial zwischen Landschaft und der Produktion erneuerbarer Energien

  • in landschaftsästhetischer Sicht, wobei auch hier ökonomische Aspekte mitspielen (Landschaft als Standortfaktor und als touristisches Kapital)

  • aus der Sicht der erwünschten landschaftlichen Vielfalt: Die Vielfalt der Natur- und Kulturlandschaften in der Schweiz soll nicht durch grossräumig gestreute Energieerzeugungsanlagen beeinträchtigt bzw. vereinheitlicht werden. Gegen konzentrierte Standorte an geeigneten Orten mit wenig Konfliktpotenzial oder gegen den Wandel einzelner Landschaften zu eigentlichen «Energielandschaften» als neuer Form von Kulturlandschaften ist aber nichts einzuwenden.

  • aus der Sicht des Schutzes der Arten- und lebensraumvielfalt (Biodiversität), viele dieser Konflikte sind standortabhängig und heute noch wenig erforscht.

  • Die KEV steht mit dem Postulat der Internalisierung externer Kosten im Widerspruch, was gerade im Bereich der erneurbaren Energien mit ihrer Nutzung natürlicher Ressourcen, die weitestgehend öffentliche Güter darstellen, deren Nutzung nicht über einen Markt geregelt wird, gravierende Folgen hat. eht zudem dem Postulat der Internalisierung externer Kosten im Widerspruch, was gerade im Bereich der erneurbaren Energien mit ihrer Nutzung natürlicher Ressourcen, die weitestgehend öffentliche Güter darstellen, deren Nutzung nicht über einen Markt geregelt wird, gravierende Folgen hat.

Die Frage, ob aus der Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes die Nutzung einer erneuerbaren Energiequelle landschaftsverträglich erfolgen kann, kann somit  nur grundsätzlich beantwortet werden und bedarf im Einzelfall einer konkreten Beurteilung auf der Grundlage einer grossräumigen Betrachtungsweise (Stufe Richtplanung mit konsequenter Abstimmung zwischen allen Kantonen der betroffenen Grossregion) und bezogen auf den konkreten Standort (UVP im Rahmen der entsprechenden Nutzungsplan-Verfahren).  Der von einigen Kantonen gewählte Ansatz einer kantonalen Sachplanung ist zu begrüssen, wenn der gewählte Massstab der Problemstellung Rechnung trägt oder die vorerwähnte überkantonale Koordination sichergestellt ist.  Aus sachlichen Gründen wünschbar wäre ein Sachplan «Erneuerbare Energien» auf gesamtschweizerischer Ebene, der aber eine Anpassung der verfassungsmässigen Zuständigkeitsregelung in der Raumplanung sowie im Berich der Konzessionshoheit für die Energieerzeugung voraussetzen würde.

Wasserkraft

Das wichtigste Potenzial der Schweiz an erneuerbaren Energien liegt in der Wasserkraft, deren Ausbaugrenzen aber weitgehend erreicht sind und die ebenfalls zunehmend mit Zielkonflikten – u.a. mit der Landschaft – konfrontiert wird. Die Klimaveränderung mit ihren noch unabsehbaren Folgen für die Niederschläge und deren Speicherung in Form von Eis und Schnee wird hier Folgen zeigen, die heute noch kaum abschätzbar sind.  (Alpine) Speicherseen spielen eine zunehmend grössere Rolle für die Speicherung von Bandenergie oder von Energie aus unregelmässig anfallender Produktion. Die KEV hat aber auch einen Boom bei der Kleinwasserkraft ausgelöst. Die Vielfalt der Zielkonflikte ist oft die gleiche wie bei Grossanlagen, aber die bescheidene Grösse der Anlagen begrenzt den räumlichen und finanziellen Spielraum für entsprechende Massnahmen. Fragen stellen sich auch in Zusammenhang mit der Verhältnismässigkeit von Eingriffen in Bezug auf den Ertrag.

Windenergie

Die Windeenergie ist der für den Zielkonflikt mit Natur und Landschaft relevanteste Energieträger, umso mehr als hier aufgrund der technischen Entwicklung ein eigentlicher Boom herrscht. Ein Ausbaupotenzial ist in CH vorhanden, diese ist aber gerade auch mit Blick auf die Ressourceneffizienz, der dichten Besiedlung und die grossen Konflikte mit konkurrierenden Landnutzungen und landschaftlichen Werten limitiert. Das räumliche und technische Potenzial liegt daher vor allem im Ausland, wo sich die besten Standorte im Meer befinden und vor allem in schwächer besiedelten, weitläufigen Flachländern landschaftlich weniger Konflikte auslösen.
Nicht ausgeschlossen sind – auch grössere - Windpärke an geeigneten Orten, wo sie landschaftsverträglich konzentriert angeordnet werden können oder bereits an vorbelastete Standorte zu stehen kommen. Sie können Ausdruck einer zeitgemässen Nutzung einer sich stets wandelnden Landschaft sein. Die landschaftlichen Auswirkungen sind bei Rückbau der Anlagen mittel- bis langfristig reversibel. Aus landschaftlicher Sicht wichtig ist dabei, dass neben windkraftsensiblen Lebensräumen und Arten ( insbesondere der Fledermäuse und der Avifauna, sowie deren Bedrohung durch direkte  Mortalitätseffekte infolge Kollision und Luftdruck, aber auch durch Barrierewirkung und Beeinträchtigung von Balz- und Jagdrevieren) auch schützenswerte Landschaften und landschaftlich heikle Zonen ausgespart werden, um wichtige Standortqualitäten für Bewohner, Erholungssuchende und für den Tourismus nicht zu gefährden. Konkret heisst das, dass in der Schweiz keine Windkraftanlagen in geschützten oder schützenswerten Landschaften wie Moorlandschaften, BLM-Gebieten oder Pärken errichtet werden sollten.

Sonnenenergie

Für die Sonnenenergie gilt weitgehend das für die Windenergie Gesagte, was insbesondere für Anlagen auf «freiem Feld» gilt. Bei gebäude- und anlagegebundenen Solaranlagen treten die Konflikte eher in Bezug zu Ortsbild- und Denkmalschutz auf und sind damit bei Verzicht auf gewisse Standorte und bei geschickter architektonischer Anpassung eher lösbar. Dabei ist zu beachten, dass Siedlungen Teil der Landschaft oder gar eigenständige Landschaften sind. Ortsbilder  – ob geschützt, schützenswert oder nicht – können daher für die Wahrnehmungsqualität der Landschaft eine wichtige Rolle spielen. Dasselbe gilt für die zahllosen Einzelbauten und Anlagen, die wie traditionelle landwirtschaftliche Gebäude oder Streusiedlungen charakteristische Elemente der Landschaft darstellen oder als bereits bestehende Fremdkörper oder landschaftliche Beeinträchtigungen in ihrer Wirkung oftmals nicht noch zusätzlich verstärkt werden sollten. Der Fokus liegt deshalb bei der Sonnenenergie hauptsächlich auf der Siedlungslandschaft, weil diese gleichzeitig das räumlich bedeutende Standortpotenzial für diesen Energieträger darstellt.

Holz und weitere Biomasse

Das Potenzial der Schweiz bezüglich der Produktion von Holz und anderer Biomasse ist gross. Allerdings muss dabei grosses Gwicht auf die ökologische und soziale Verträglichkeit gelegt werden. Im Vordergrund steht die Verwertung von Abfällen und Reststoffen und bei der Holznutzung die Berücksichtigung der Kaskade Wertholz – Rest-, Abfall- bzw. Altholz. Aus landschaftlicher Sicht können sich Konflikte insbesondere bei der Landnutzung sowie hinsichtlich der Art und Weise der Holzproduktion (Waldbau) ergeben. Gleichzeitig bieten sich hier aber insofern auch Chancen, als die biologische wie auch die landschaftliche Vielfalt auf lichte Wälder, Mosaike mit extensiv landwirtschaftlich bewirschafteten Standorten und Ufergehölzen angewiesen sind, d.h. alles Standorte, die sich nicht für die intensive Nahrungsmittelproduktion oder als Wirtschaftswald eignen.